Pflegevorsorge

Die Modelle der Pflegezusatzversicherungen im Kurzüberblick

Modell 1: Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung  (sog. Pflege-Bahr)

Die unter dem Namen Pflege-Bahr im Jahr 2013 eingeführte Variante der Pflegezusatzversicherung ist eine Versicherung, die bereits ab sehr geringen monatlichen Prämien möglich ist. Staatliche Förderung kann beim Aufbau des Versicherungsschutzes helfen, doch nicht alle in diesem Zusammenhang angebotenen Versicherungen sind als förderfähig anerkannt. Durch die Einführung dieser Versicherung können jetzt auch Menschen einen zusätzlichen Versicherungsschutz aufbauen, die bislang aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Vorbelastungen keine oder nur eine Zusatzversicherung mit hohen Aufschlägen bekommen hätten. Aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Vorbelastungen sind Leistungseinbußen nach heutigem Stand bei dieser Versicherungsvariante nicht zu erwarten, jedoch zielt dieser Versicherungstyp eher auf die Grundversorgung als auf komfortable Zusatzleistungen, die in anderen Vertragsarten angeboten werden und die dort besonders für junge oder gesunde Menschen bezahlbar sind.

Modell 2: Die Pflegekostenversicherung

In die Gruppe der Pflegerentenversicherungen sind alle Versicherungen zusammengefasst, die die bei der Pflege anfallenden Zusatzkosten übernehmen, sie sind also auch als eine Zusatzversicherungen zur Grundversorgung zu verstehen. Die praktische Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen kann schnell einen erheblichen Aufwand annehmen, denn viele Versicherungen zahlen nur für tatsächlich angefallene Leistungen, die in Abstimmung mit einem Leistungskatalog der Versicherungen entweder zur Erstattung eines Höchstbetrages oder eines festgelegten Prozentsatzes führt. Auf diesen Aufwand haben die meisten Menschen keine Lust, sondern wollen möglichst unkompliziert und schnell Hilfe. Doch die Nachteile hören an dieser Stelle noch nicht auf. Die Beitragszahlungen setzen sich auch dann fort, wenn der Pflegefall eigetreten ist, obwohl in dieser Zeit das Geld besonders dringend benötigt wird. Zwar kann man mit der Beitragszahlung aussetzen, wenn es finanziell einmal eng wird, jedoch ist das nur für einen kurzen Zeitraum möglich. Wem gekündigt wird oder wer selbst kündigt, läuft Gefahr, das gesamte eingezahlte Guthaben zu verlieren. Wenn Angehörige die Pflege selbst zu Hause durchführen, wird es schwer bis unmöglich, hierfür die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Auch die Abgrenzung zu den Grundleistungen stellt die Leistungsbewilligung immer wieder auf eine harte Probe. Häufig muss die Frage geklärt werden, was die Grundversicherung und was die Zusatzversicherung zu leisten hat, wer das einmal mitgemacht hat, weiß, wie übel das ist. Fazit: Vor dem Vertragsabschluss genau prüfen, ob diese Vertragsart tatsächlich geeignet ist, wenn nicht, Finger weg.

Modell 3: Die Pflegerentenversicherung

Einfacher als die vorher beschrieben Versicherung ist die Handhabung einer Pflegerentenversicherung, die im allgemeinen großzügiger und auf weniger bürokratischen Aufwand ausgerichtet ist, doch dafür hat diese Versicherung auch ihren Preis. Vorteil: Wer jetzt Geld übrig hat, kann ähnlich wie bei der staatlichen Rente, sein Konto bei dem Versicherer durch eine oder mehrere größere Zahlungen auffüllen. Wer sich für diese Vertragsart entscheidet, kann während der Leistungszeit eigenständig entscheiden, wofür er oder sie das Geld ausgibt. Wichtig zu wissen: Wer wenig einzahlt, bekommt auch wenig raus, oder in anderen Worten: jeder kann selbst entscheiden, wie viel er am Ende an Leistungen zurück bekommt. Wer einmal mit den Zahlungen aussetzen muss, kann das meist ohne Probleme tun, die geringeren Beitragszahlungen führen dann jedoch zu geringeren Leistungen. Doch auch hier regelt der Vertrag den Leistungsumfang, um eine genaue Prüfung der angebotenen Leistungen kommt man nicht herum. Meist fallen Beitragszahlungen weg, wenn der Pflegefall und somit die Leistungszeit eintritt. Wichtig zu wissen: Nicht alle Krankheiten werden gleich behandelt, von Fall zu Fall ist mit unterschiedlichen Leistungen zu rechnen. Sie sollten auch prüfen, welche Leistungen in welcher Pflegestufe gezahlt werden.

Modell 4: Die Pflegetagegeldversicherung

Ebenso unproblematisch wie die Pflegerentenversicherung sind die Pflegetagegeldversicherungen. Leistungsgegenstand ist die Zahlung eines festen, bei Vertragsschluss vereinbarten Betrages. Hierbei muss der zu Pflegende nicht in einem Heim untergebracht sein, die Pflege in den eigenen 4 Wänden ist möglich. Auch kann die Pflege durch Angehörige erfolgen. Vorteil dieser Versicherungsvariante ist die große Freiheit bei der Auswahl der notwendigen Maßnahmen. Hier redet Ihnen keiner rein oder nur gelegentlich; eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit des Versicherten ist jedoch zu erwarten, bevor die Versicherung überhaupt zahlt. Viele Versicherte haben sich zu dieser Variante entschlossen, da die Verträge meist auch unproblematisch anzupassen sind, Wer davon ausgeht, später einen größeren Pflegebedarf zu haben, kann den Vertrag aufstocken. Im Vergleich mit der Pflegerentenversicherung hat die Tagegeldversicherung jedoch einige Nachteile. So sind bei Eintritt des Pflegefalles sind die Beiträge weiter zu entrichten. Wer kündigt, kann seine gesamten eingezahlten Beiträge verlieren. Also immer auf die vertraglich angebotenen Leistungen, aber auch auf Leistungseinschränkungen oder Ausschlüsse achten. Wenn Sie das beherzigen, finden sie die Versicherungsvariante, die für Sie am besten geeignet ist.

Die falsche Pflegeversicherung – was tun?

Bei den Pflegeversicherungen muss unterschieden werden, ob es sich um die gesetzliche Grundversicherung oder um eine freiwillige Zusatzversicherung handelt. Bei den gesetzlichen Versicherungen gibt es keinen Spielraum bei der Gestaltung, da hier nur die Grundversorgung abgedeckt werden soll, doch die allein reicht oft nicht einmal in den Fällen aus, in denen eine Unterbringung in einem Pflegeheim mit Grundversorgung erfolgt. Schon hier gibt es eine deutliche Finanzierungslücke, die entweder aus eigenen Rücklagen oder einer Zusatzversicherung geschlossen werden muss. Ein Beispiel: Für die Unterbringung in einem Pflegeheim müssen täglich 25 Euro hinzugezahlt werden, die von der staatlichen Grundversicherung nicht abdeckt werden. 25 Euro klingt zunächst einmal nicht sehr viel, aber bereits auf den Monat hochgerechnet sind je nach Monatsdauer ca. 750 Euro fällig. Hier wäre eine Pflegezusatzversicherung geeignet, diese Lücke zu schließen. Wichtig zu wissen: Bei den Versicherungen gibt es zwei verschiedene Grundformen, die nach einer Ansparzeit den Versicherer entweder zur Zahlung eines festen Betrages oder eines bestimmten Prozentsatzes beim Pflegeaufwand verpflichten. Da niemand weiß, wie sich Leistungen und Preise bei der Pflege entwickeln werden, dürfte für viele die zweite Variante, also die Zahlungen eines bestimmten Prozentsatzes besser geeignet sein, um eine künftige Finanzierungslücke zu schließen. Die Vereinbarung eines bestimmten Betrages kann heute attraktiv erscheinen, doch die Preisentwicklung durch neue gesetzliche Standards kann einen festen Betrag schnell aufzehren. Ein weiteres unkalkulierbares Risiko ist die Inflation. Wir haben seit Jahren eine durchschnittliche Preissteigerungsrate von 2 bis 4 Prozent. Wir wollen an dieser Stelle nicht verschweigen, dass die genannte Inflationsrate sich nur auf die sog. Warenkorbberechnungen bezieht. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Pflegebereich die Preise steigen werden, ist schon aus der Bevölkerungsstruktur gegeben. Das Verhältnis von immer mehr Pflegebedürftigen zu immer weniger Pflegekräften wird dazu führen, dass die Attraktivität dieser Tätigkeiten nicht zuletzt über die Vergütung steigen muss.

Risikofaktoren

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die eigene Pflegebedürftigkeit. Natürlich kann niemand sagen, wie sich die eigene Gesundheit entwickeln wird. Doch kann die Auswertung von Risikofaktoren zu Wahrscheinlichkeiten führen. Bürotätigkeiten ohne größere Bewegung führen selten dazu, dass man im Alter herumspringen kann wie ein junges Reh. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es notwendige Unterstützung bei der Bewältigung der Mobilität geben sollte. Auch Risikofaktoren innerhalb der Familien können u.U. Rückschlüsse auf die zu erwartende gesundheitliche Konstitution im Alter zulassen.

Diese und andere Faktoren sollten bei der Beurteilung und Auswahl der richtigen Zusatzversicherung einfließen.