Erbe regeln

Die Absicherung der Erben beschäftigt viele Menschen. Doch hierbei können geeignete Wege zur Absicherung oftmals nur gefunden werden, wenn man sich die Personen, die abgesichert werden sollen, näher anschaut. Einfach ein Erbe an die kommende Generation weitergeben, kann auch zu großen Problemen führen, die nicht im Sinne des Vererbenden sind. Ein Beispiel: Erbt jemand, der in seinem ganzen Leben bislang noch keine wirkliche Gelegenheit hatte, mit Geld umgehen zu lernen, so darf man davon ausgehen, dass das Geld nicht wirklich über einen längeren Zeitraum reicht. Dieser Erbe kann aufgrund seiner fehlenden Erfahrung mit dem plötzlichen Vermögen auch große Fehler machen und am Ende ist alles weg. Es gibt übrigens auch in einem anderen Bereich große Parallelen: Viele Lottogewinner mit großen Auszahlungsbeträgen waren schon nach kurzer Zeit nicht nur mittellos, sondern standen meist sogar wirtschaftlich noch schlechter da als zuvor. Ob nun ein Lottogewinn oder eine große Erbschaft ins Haus steht, ist unerheblich, wenn die betroffene Person nicht mit Geld umgehen kann; das Ergebnis ist das gleiche. Man ist deswegen noch kein schlechter Mensch. Ein anderes Beispiel: Dient eine Erbschaft zur Absicherung eines behinderten Kindes, etwa um den Lebensstandard dieses Kindes langfristig zu sichern, so ist die direkte Auszahlung an das behinderte Kind nicht nur aus Gründen einer eventuellen Überforderung wenig sinnvoll (was sicher in Einzelfällen auch möglich ist), sondern um das Erbe vor dem Zugriff staatlicher Stellen wie dem Sozialamt zu schützen.

Die soeben geschilderten Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt zahlreiche andere Gründe, die eine vorausschauende Planung der Erbschaft notwendig machen, damit bei dem oder den Erben am Ende überhaupt etwas ankommt.

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Was also tun, um die Erben abzusichern?

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, allerdings auch nicht immer ohne Risiko, und gerade diese Risiken gilt es zu vermeiden. Jede Form der Spekulation verbietet sich meist von vornherein, sodass die klassischen Formen der Absicherung besser geeignet sind. Eine Immobilie stellt immer noch einen bleibenden Wert dar, der wertbeständig ist oder sogar im Wert noch zunimmt oder das eigene kostengünstige Wohnen über lange Zeit sichert.

Unser Tipp: Wer vorgerückten Alters ist, sollte darüber nachdenken, eine Immobilie den künftigen Erben zu schenken. Denkbar ist im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden. Diese Variante hat auch steuerlich erhebliche Vorteile. Stichwort Abschmelzungsprinzip: Die steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen sind ähnlich groß wie die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer, jedenfalls derzeit noch. Beachtet werden muss jedoch, wann die Schenkung erfolgt, genauer gesagt, wie viele Jahre vor dem Tod des Vererbenden. Es handelt sich um linear steigende Freibeträge, die sich folgendermaßen auswirken. Erfolg eine Schenkung ein Jahr vor dem Tod des Vererbenden, so unterliegen 10 Prozent der Schenkung nicht der Schenkungssteuer. Liegen zwischen der Schenkung und dem Tod fünf Jahre zurück, kann die Hälfte als steuerfreie Zuwendung erfolgen. Nach zehn Jahren wirkt sich die Schenkung nicht mehr steuerlich aus, dann gilt der volle Freibetrag. Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten. Tritt nach Ablauf dieser Zehn-Jahresfrist der Tod ein, kann der volle Erbschaftssteuerbetrag geltend gemacht werden.

Bereits diese wenigen Beispiele zeigen, wieviele Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Notwendigkeiten zu handeln bestehen. Wir setzen uns in unserer täglichen Arbeit dafür ein, Betroffenen Wege aufzuzeigen, wieviel Gutes man durch die Vorbereitung auf das Unvermeidliche tun kann. Sie können sich bei uns auf verschiedenem Wege informieren: Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir helfen Ihnen weiter. Wenn wir einmal nicht selbst helfen können, nennen wir Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner in Ihrer Nähe.