Arten der Bestattung

Thema: Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist eine seit Jahrtausenden praktizierte Methode. Hier wird der Leichnam eingeäscht. Im europäischem Raum gab es jedoch lange Zeit innerhalb des Christentums Vorbehalte, ja sogar Ablehnung und Verbote, die jedoch heute nicht mehr aktuell sind. Die Feuerbestattung führt wieder die Begräbnisstatistik an und die Zahlen steigen weiter. Das hat mehrere Gründe: Zum einen geben viele Menschen an, eingeäscht werden zu wollen. Zum anderen sind es auch die anfallenden Kosten und Folgekosten, die für diese Bestattungsform sprechen.

Zum Ablauf

Ein Verstorbener wird für die Einäscherung vorbereitet. Diese sehr verantwortungsvolle Tätigkeit übernimmt der Bestatter. Zu den Tätigkeiten zählen u.a. die Einkleidung. Meist besteht die Möglichkeit, einen Verstorbenen persönliche Kleidungsstücke auf dem letzten Weg anzuziehen. Alternativ erfolgt die Einkleidung mit Totenhemd und anderen, speziell hierfür vorgesehen Kleidungstücken. In einem einfachen Sarg erfolgt die Überführung ins Krematorium. Nicht nur der Transport erfolgt im Sarg, sondern auch die Einäscherung selbst. Die Gesetzeslage schreibt vor, dass bei der Einäscherung Sargzwang gegeben ist.
Im Krematorium angekommen erfolgt eine Untersuchung durch einen Arzt. Auch diese zweite Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben, um Unregelmäßigkeiten oder Unklarheiten auszuschließen.

Ist die Unterschung abgeschlossen, erfolgt die weitere Vorbereitung. Gefährliche Teile, aber auch Herz- oder andere Schrittmacher, werden entfernt. Dem Sarg wird eine eindeutige Markierung mitgeben. Besonders geeignet und daher häufig angewendet werde Schamottsteine, die persönliche Daten des Verstorbenen enthalten und so eine nächträgliche Identifizierung ermöglichen. Aber auch Metallplatten mit einem besonders hohen Schmelzpunkt finden Anwendung. So vorbereitet beginnt die Einäscherung des Verstorbenen in einer ausschließlich für ihn vorgesehenen kleinen Kammer, um spätere Verwechslungen auszuschließen.

Nach Abschluss der Einäscherung werden Holzreste entfernt und die Asche des Verstorbenen wird dann in eine Aschekapsel gefüllt, die in die Urne eingelegt wird.

Wichtig zu wissen: Die Urne, ggf. auch die Aschekapsel wird nicht an die Angehörigen ausgehändigt. In Deutschland besteht Friedhofszwang. Ausschließlich die zuständigen Bestatter bekommen die Urnen, nehmen den Transport selbst vor oder organisieren bei längeren Wegstrecken die ordnungsgemäße Überführung der sterblichen Überreste zum Friedhof.

Diese Bestattungsmöglichkeiten von Asche finden Anwendung:

Die häufigste Bestattung findet in einen Urnengrab auf einem Friedhof statt. Es gibt unterschiedliche Urnengräber. Auf de meisten Friedhöfen findenn Bestattung in Reihen- oder Wahlgräber statt. Wesentlich seltener sind sog. Kolumbarien. Hierbei handelt es sich um eine Urnenwand oder eine Stele, in die die Urnen eingelassen werden.

Darüber hinaus gibt auch die Möglichkeit einer Naturbestattungen in einem von den Behörden hierfür freigegeben Wald. Was in Deutschland noch eher die Ausnahme ist, ist in anderen Ländern schon lange keine Seltenheit mehr. Diese Begräbnisart bietet auch Möglichkeiten für individuelle Wünsche. So kann der Platz der letzten Ruhe so gewählt werden, dass dieser am Fuße eines Baumes ist. Aber auch Familienbegräbnisstätten sind möglich. Ein Begräbnis in einem Wald bedeutet nicht ein Begräbnis an einen unbekannte Ort. Wer es wünscht, kann die Grabstätte auch mit einer persönlichen Markierung versehen, jedoch nicht ohne Absprache mit dem Betreiber. Eine Besonderheit hat diese Begräbnisart noch: Zuständig für die Pflege des Waldes ist nicht der Friedhofsgärtner, sondern die Zuständigkeit liegt überwiegend beim Pförster, mit dem dem ein entsprechender Pflegevertrag geschlossen wird, der Umfang und Art der Pflege für die Laufzeit regelt.

Bestattung ist im Wesentlichen Ländersache. Alles, was dort nicht geregelt ist oder anderweitige Regelungen ermöglich, ist durch die Kommunen geregelt. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Bereich mehr oder weniger alles irgendwie geregelt ist und nur wenig Raum für alternative Ideen bleibt. Kurz gesagt: Alles, was nicht durch die Richtlinien erlaubt ist, ist verboten. Diese hohen bürokratischen Hürden führen auch dazu, dass sich selbst so naheliegende Wünsche wie der nach einer Bestattung auf einer grünen Wiese oder der letzten Ruhe in einem Wald nicht immer realisieren lassen. Selbstverständlich greifen auch in einem Wald, der als Friedhof genutzt wird, Gesetze und Regeln zum Schutze des Waldes und das ist auch gut so. Hierzu gehört aber auch, dass nicht jede Urnenbestattung erlaubt ist. So sind z.B. bei einer Waldbestattung biologisch abbaubare Urnen vorgeschrieben. Gleiches gilt für Grabstätten auf der grünen Wiese, auch bekannt als Aschefelder, aber auch aus nachvollziehbaren Gründen bei Seebestattungen. Wer hier nicht von vornherein auf darauf geachtet hat, muss die Asche eines Verstorbenen in eine biologisch abbaubare Urne umfüllen lassen.

Selten, aber nicht exotisch ist der Wunsch, die Asche eines Verstorbenen in einem aufwendigen technischen Verfahren zu einem Diamanten verdichten zu lassen. In diesem Fall kann, und das stellt derzeit die absolute Ausnahme in Deutschland dar, die Asche eines Verstorbenen auch mit nach Hause genommen werden.

Die Erweiterung des EU-Raumes und die Aufnahme neuer Länder hat dazu geführt, dass die Gesetze des jeweiligen Landes für die Begräbnismodalitäten herangezogen werden können. Hier gibt z.T. ganz erhebliche Abweichungen zum deutschen Recht. In Deutschland verboten, in einigen Nachbarländern erlaubt ist z.B. das Verstreuen der Asche eines Verstorben aus einem Ballon (Frankreich und Tschechien). In Tschechien besteht die Möglichkeit, die Asche während eine Feuerwerks zu verschießen. Die derzeit liberalsten Richtlinien in Europa hat die Schweiz, in der ein Verstreuen der Asche in die Natur möglich ist. Man kann sowohl Wälder als auch Flüsse Fluss oder Seen auswählen. Auch hier gilt: Bestattung jedoch nur mit Erlaubnis des Betreibers. In naher Zukunft wird uns in deutlich größerem Umfang möglich sein, die Asche in den Weltraum zu schicken, doch gehört diese Form des Begräbnisses noch zu den absoluten Ausnahmen.