Pflege zu Hause

Pflege zu Hause

Bei der  Leistungsgewährung stößt man schnell an Grenzen

Die häusliche Pflege hat verschiedene Ebenen, die unbedingt geklärt werden sollten. Zu einen stellt die Pflegeversorgung an viele Angehörige einen derart hohen Anspruch oder Aufwand, so dass Pflegedienste diese Aufgabe übernehmen. In Deutschland gibt es hierfür ein umfangsreiches Reglement, das jedoch derart umfangreich ist, dass es sich in vielen Fällen lohnt, einen Spezialisten zurate zu ziehen. Allein beim Thema Bewilligung von Leistungen durch die Pflegekassen kann jeder durchaus andere Erfahrungen machen. Wie Leistungen korrekt beantragt werden und warum Kassen auch offensichtlich notwendige Leistungen verweigern und was man dagegen tun kann, erfahren Sie bei uns.

Wichtig: Die Versicherungsleistungen prüfen

Ein nicht zu unterschätzender Punkt, wenn man einen Angehörigen pflegt ist die Frage nach der Versicherung. Es empfiehlt sich, die eigene Privathaftpflichtversicherung dahingehend zu überprüfen, ob es Hinweise auf einen Regressverzicht der Sozialversicherungsträger gibt. Gibt es keine derartigen rechtswirksamen Verzichte, können Sozialversicherungsträger bei Fehlentscheidungen, aber auch bei vergessenen oder nicht durchgeführten Maßnahmen, die sich kostensteigernd auswirken, an den Pflegenden herantreten und Schadenersatz fordern. Auch hier sollten Sie entweder den Vertrag anpassen lassen oder eine Alternative wählen. Wir wollen nicht vergessen, dass häusliche Pflege die Kassen finanziell entlastet, aber die Ausführung der Pflege nicht durch professionelle Pflegedienste, sondern durch die Angehörigen vorgenommen wird. Die Angehörigen, die sich teils sehr liebevoll kümmern, kennen selten die vertraglichen Pflichten und die damit einhergehenden Folgen in vollem Umfang. Eine Anlaufstelle, die Fragen beantwortet oder wenn es nottut, mit Rat und Tat hilft, ist also auch hier von großer Bedeutung, oder wussten Sie, dass es Versicherungen gibt, die leistungsfrei sind, wenn eine Person, die deliktunfähig ist (z.B. ein Demenzkranker) versehentlich einen Schaden anrichtet? Mit einer Leistungsverweigerung können Sie ebenfalls rechnen, wenn dieser Bereich grundsätzlich vorgesehen ist, aber die Leistungen von einer Kenntnis des Versicherers abhängt. In diesem Fall kann mit einer schriftlichen Meldung an den Versicherer, die jedoch im Vorfeld eines Schadens erfolgen muss, der nötige Versicherungsschutz erfolgen. Eine Unfallversicherung ist meist enthalten, sobald ein Pflegebedarf mit einer Einstufung erfolgt ist, jedoch muss man auch hier auf die enthaltenen Leistungen achten. Meist enthält der Leistungskatalog der Versicherung die direkt mit der Pflege verbundenen Tätigkeiten, zu denen oftmals auch die Wege eingeschlossen sind. Ausschlüsse aufgrund größerer Risiken stellen Aufenthalte im Freien oder Spaziergänge dar. Sie sehen bereits an diesen kurzen Ausführungen, wie vielschichtig dieses Problem sein kann.