Erbrechtliche Absicherung unverheirateter Paare


Achtung: Der für diese Woche geplante Themenschwerpunkt Erbrechtliche Absicherung unverheirateter Paare muss leider ausfallen. Wir bemühen uns, diesen Themenkomplex baldmöglichst nachzuholen. Wir bitten um Verständnis.

Obwohl die Zahl unverheirateter Paare stets zunimmt, hat der Gesetzgeber bislang nichts für eine angemessene erbrechtliche Absicherung getan. Stirbt der Partner, bleibt der andere weitgehend unabgesichert zurück. Auch das für Ehepaare häufig errichtete Berliner Testament findet keinen entsprechenden Ersatz bei Unverheirateten, so dass andere Wege gegenseitiger Absicherung gefunden werden müssen. Zeit zu handeln.

Die Themen u.a.:• Errichtung eines Testaments • Vorweggenommene Erbfolge • Schenkung • Übertragung • Enterbung • Anfechtung • Pflichtteil

Spezialisierte Anwälte beraten, kostenfrei, telefonische Anmeldung erforderlich: 030 – 85 40 55 82


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Datum/Zeit
04.11.2015 - 09.11.2015
00:00

Veranstaltungsort
Bundesplatz 8, 10715 Berlin

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