Erbe antreten

Wird beim Tod eines Menschen die Vermögenswerte an mehrere Personen vererbt, so bilden diese eine sog. Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft muss nicht extra errichtet werden, sondern besteht solange, bis die Vermögenswerte verteilt wurden. Der Zeitraum des Bestehens einer Erbengemeinschaft kann, wenn sich die Erben einig sind, nur wenige Tage andauern. Gibt es hingegen Streit, der sich über Jahre hinziehen kann, kann die Erbengemeinschaft nicht vorher erlöschen.

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Wichtig zu wissen:

Einer Erbengemeinschaft tritt man mit der Erklärung über die Annahme eines Erbes bei. Nun kann man nicht irgendwann sagen, dass man es sich anders überlegt hat. Ist die 6-wöchige Frist zur Ablehnung eines Erbes abgelaufen, ohne dass der Erbverzicht wirksam erklärt wurde, ist man mit im Boot. Mitglied einer Erbengemeinschaft bedeutet Rechte, aber auch Pflichten. So hat man das Recht, stets über alles im Zusammenhang mit dem Erbe stehende informiert zu werden und über die Verteilung mit zu bestimmen. Meist fangen hier die Probleme an, denn in vielen Fällen fließen Informationen eher spärlich oder überhaupt nicht.

Doch auch bei der Verteilung gibt es einiges zu beachten. Bestehen Verbindlichkeiten, die der Verstorbene noch nicht beglichen hat, so richten sich diese gegen das Erbe. Die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, gerechtfertigte Forderungen auszubezahlen, hat aber zugleich auch das Recht, gegen ungerechtfertigte Forderungen vorzugehen.

Wichtig zu wissen: Als Mitglied einer Erbengemeinschaft haben Sie ein Vorkaufsrecht. So wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände aus dem Erbe innerhalb der Familie bleiben können, vorausgesetzt, man kann den Kaufpreis aufbringen. Häufiges Praxisbeispiel ist, wen wundert´s, die Übernahme einer Immobilien sowie die Auszahlung anderer Erben.

Die Erbengemeinschaft wird solange fortgesetzt, bis das gesamte Erbe verteilt ist. Das kann Jahre dauern. Häufig sind die Erben bereits vorgerückten Alters. Wenn ein Erbe verstirbt, während die Erbengemeinschaft noch besteht, nehmen dessen Erben die Stelle ein und haben sodann die vollen Rechte und Pflichten. Nicht immer ist das vorgerückte Alter der einzige Grund, warum die Erben selbst nicht mehr die Verteilung des Erbes vornehmen und einen Nachlassverwalter einsetzen, um sich den ganzen Stress der ordnungsgemäßen Verteilung zu ersparen. Vielen fehlt schlicht und einfach das praktische, vor allem aber das juristische Hintergrundwissen, um diese Aufgabe meistern zu können.