Erbe antreten

Nachlasspfleger

Oftmals ist die Situation in einem Erbfall derart unklar, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt werden muss. Gerichte können den Nachlassverwalter bestellen. Weitaus häufiger werden Nachlassverwalter von den Erben selbst eingesetzt, um sicher zu stellen, dass die Erbabwicklung korrekt abläuft und um erst einmal zu klären, welche Werte, vor allem aber welche Verbindlichkeiten vorhanden sind und ob die Erbschaft möglicherweise überschuldet ist. Wer ein wenig auf unseren Seiten nachgelesen hat, wird schnell gemerkt haben, wie schnell man bei einer Erbschaft Fehler machen kann und dann doch lieber in Erwägung zieht, einen Fachmann zurate zu ziehen. Aber auch Gläubiger selbst können einen Antrag stellen, Nachlassverwalter hinzuziehen zu lassen und stellen damit sicher, dass bei der Verteilung nicht benachteiligt zu werden.

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters sind vielfältig und beginnen mit der Bestandsaufnahme und dem Sichern des Erbes. Dann beginnt die Suche, ob eventuell weitere Erben vorhanden sind. Meist wird dann ein Nachlassverzeichnis erstellt. Der Nachlassverwalter ist in seiner Tätigkeit ausschließlich dem Erbe verpflichtet. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. das Erbe gegen ungerechtfertigte Forderungen zu schützen und im Gegenzug aber auch, berechtigte Forderungen zu bestätigen. Seine Tätigkeit wird vom Nachlassgericht beaufsichtigt.

Kostenfreie Beratungsangebote und Veranstaltungen


Keine Veranstaltungen