Thema: Gesamtes Erbe verschwunden
Unser Vater hat sein gesamtes Erbe verschenkt? Können wir etwas dagegen tun?
Jeder umsichtige Jurist würde antworten: Es kommt darauf an. Wenn es sich um eine sog. böswillige Schenkung handelt, kann man sehr wohl etwas dagegen tun. Böswillig bedeutet nicht, dass das die Schenkung in der Absicht, den Erben zu schädigen, erfolgt sein muss, obwohl dieser Umstand ohne Frage eingetreten ist. Es sollte geklärt werden, ob Gründe für die Schenkung vorlagen. Wenn es nachvollziehbare Gründe gibt, z.B. wenn mit der Schenkung an eine bestimmte Person eine persönliche Wiedergutmachung erfolgt ist für eine wie auch immer erfolgt Handlung, die dem Schenkenden zugutegekommen ist oder es einen sozialen Hintergrund hatte, werden Rückforderungen schwerer. Ist kein Grund ersichtlich und hatte der Beschenkte zudem Kenntnis vom Vorhandensein der Erben, ist eine erfolgreiche Rückforderung viel wahrscheinlicher. Grundsätzlich muss jeder Fall geprüft werden, um verbindlich sagen zu können, wie groß die Chancen auf eine Rückforderung sind. Pauschale Aussagen helfen Ihnen hierbei nicht weiter und können nur zu Enttäuschungen führen. Wir raten Ihnen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen und hierbei die genauen Umstände der Schenkung zu besprechen. Sobald wir Kenntnis vom Sachverhalt haben, können wir Ihnen sagen, welche Chancen ein Rückforderung hat und ob die gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist. Es könnte sich hierbei aber auch herausstellen, dass es trotz anfänglicher Vermutungen nicht sinnvoll ist, die Rückforderung geltend zu machen.