Erbe antreten

Wieviel ist das Erbe wert?

Wer erbt, steht vor einer wichtige Frage. Es muss die Frage beantwortet werden, wie viel ein Erbe wert ist. Die Beantwortung dieser Frage entscheidet nicht nur über die Höhe der Anteile, die jedem Erben zustehen, sondern auch um die Höhe der Erbschaftssteuern, die ganz erheblich sein können. Meist sind es Immobilien, Schmuck- oder Kunstgegenstände, aber auch bei der allseits bekannte Briefmarkensammlung kann selten auf Anhieb gesagt werden, um welchen Wert es sich handelt. Einfacher ist hier schon die Bewertung von Aktiendepots oder Bankguthaben.

Einleitend sei gesagt, dass immer dann, wenn keine Werteinschätzung vorliegt, auf Expertenwissen zurückgegriffen wird. Ausnahme ist hier das Finanzamt, die schnell mal ohne nähere Nachprüfung den Wert eines Grundstück zu hoch ansetzt und damit bei den Erben einen Riesenberg Arbeit verursacht, da diese dann in die Beweislast über den tatsächlichen Wert kommen. Die Experten wenden unterschiedliche Beweisverfahren an, je nachdem um welchen Bereich es sich handelt.

Bewertung von Immobilien

Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt im Wesentlichen über 3 Verfahren, das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Der Berechnungsansatz lässt sich jeweils bereits aus den Namen der Verfahren ableiten. Im Vergleichswertverfahren erstellen Gutachter ein Wertgutachten. Hierbei werden Vergleichsobjekte herangezogen. Einen vorläufigen Richtwert können Interessierte selbst ermitteln, indem Inserate mit ähnlichen Objekten verglichen werden. Eine Fehlerquelle hier könnten allerdings die Abweichung der Inseratspreise zu den tatsächlich am Ende erzielten Verkaufspreisen sein. Nur die Preise, zu denen eine Immobilie am Ende verkauft wurde, spiegeln wider, in welchem Maße sich Mängel preismindernd ausgewirkt haben. Auch wenn der Preis durch eigene Recherche halbwegs korrekt ermittelt werden konnte, bedarf es gegenüber anderen Erben oder auch dem Finanzamt oftmals eines offiziellen Charakters, den nur ein Gutachter beibringen kann. Privatpersonen wird häufig unterstellt, dass eigene Interessen verfolgt werden und somit der Preis nicht dem tatsächlichen Wert entspricht, ein eingesetzter Gutachter hingegen ist über diesen Zweifel erhaben, jedenfalls meistens.

Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn vergleichbare Objekte eher nicht zur Verfügung stehen. Aber auch Gewerbeobjekte, die selbst ein relativ geringen Verkehrs- oder Substanzwert haben, jedoch aufgrund günstiger Vermietung oder anderer ertragreicher Nutzungen diesen Faktor nicht vernachlässigen können.

Beim Substanzwertverfahren, auch bekannt unter dem Namen Sachwertverfahren, wird rein darauf abgezielt, was jeweils an Substanz beim Grundstück und bei der Bebauung vorhanden ist. Alle anderen Faktoren finden keine Anwendung. Diese Berechnungsmethode kommt im Bereich der Immobilien nur dann zur Anwendung, wenn die zuvor genannte Methoden keine Ergebnisse liefern. Der Immobilienmarkt ist und bleibt ein Markt, in dem im Wesentlichen Angebot und Nachfrage den Preis bestimmt, für fast alles gibt es also Vergleichszahlen.

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Mischformen bei der Berechnung

Nicht immer finden die Verfahren eine klare Anwendung, sodass Mischformen zur Berechnung herangezogen werden.
Und so können Sie einen Streit der Gutachter vermeiden
Eines sollten Sie wissen: Solange sich Erben streiten, kann das Erbe nicht wirklich vollständig in Anspruch genommen werden. Daher empfiehlt es sich, unter den Erben zunächst eine Einigung zu erzielen, dass der Verkehrswert ermittelt werden muss. Jetzt gibt es zwei sehr unterschiedliche Wege:  1. Jeder setzt einen eigenen Gutachter ein. Liegen die Gutachten vor, werden Sie sehen, dass die Ergebnisse nicht immer übereinstimmen. Fast immer erfolgt dann die gerichtliche Auseinandersetzung. Das Gericht lässt sich von den vorliegenden Gutachten selten beeindrucken, da es sich um Gutachten handelt, die die Interessen der streitenden Parteien widerspiegelt und setzt einen eigenen Gutachter ein. Das ganze teure und vor allem langwierige Gezerre kann man sich sparen, wenn man stattdessen einen Schiedsgutachter einsetzt. Das läuft so: Die Erben setzen einen Gutachter ein, der nicht von einer Partei beauftragt wird, sondern von allen Beteiligten und bewertet die Immobilie (Das Gericht macht im Wesentlichen auch nichts anderes). Wird das Ergebnis von allen Seiten anerkannt, steht der Verwertung im Sinne der Eben nichts im Wege. Auf diese Weise kann man viele Monate, gelegentlich auch Jahre sparen. Bedingung ist, dass die Beteiligten es wünschen.

Bewertung einer Kunstsammlung

Die Bewertung einer Kunstsammlung wird ebenfalls von Gutachter vorgenommen. Deren täglicher Umgang mit Gemälden oder Skulpturen und anderen Kunstgegenständen ermöglicht eine marktgerechte Einordnung der Preiskategorie. Zu beachten ist, dass sich Kunstgegenstände sehr unterschiedlich entwickeln können. Nicht nur enorme Preissteigerungen sind möglich, auch vormals teure Kunstgegenstände können heute kaum noch einen Wert besitzen.

Bankguthaben: Den Stand eines Kontos zu ermitteln ist nicht sehr schwer. Wichtig zu wissen ist, wo ein Verstorbener Bankkonten hatten. Banken sind erst ab einem Guthaben von mehr als 2500 Euro verpflichtet, diese zu melden. Die Höhe des Kontostandes erfolgt dann stichtaggenau. Maßgebend ist hierbei seit einiger Zeit nicht der Kontostand, der am Ende des Stichtages vorhanden war, sondern hier gilt der Kontostand, der zu Beginn des Stichtages vorhanden war. Der Gesetzgeber hat damit auf Fälle reagiert, in den Konten noch am Todestag abgeräumt wurden.

Aktien: Wer sein Geld in Aktien angelegt hat, wird wissen ,wie stark ein Kurs selbst an einem Tag schwanken kann. Der Fiskus, der auch sonst nicht für große Freigiebigkeit bekannt ist, macht auf hier keine Ausnahme, gestattet aber, dass der jeweils geringste Kurs, der am Todestag für die Wertpapiere galt, angesetzt werden kann.

Wir können die Liste jetzt noch um einiges verlängern, doch alle anderen Wertgegenstände, sei es Schmuck, sei es die Sammlung von Automobilen, die Briefmarken oder auch die Münzsammlung werden in ähnlicher Weise bewertet. Für jeder dieser oftmals sehr speziellen Wertgegenstände gibt sachkundige Gutachter. Wenn Sie die Bewertung eines der genannten Wertgegenstände vornehmen lassen wollen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir stellen Ihnen gern kostenfrei Adressen zur Verfügung, die Ihnen weiterhelfen können.