Erbe antreten

Nicht immer bedeutet ein plötzliches Erbe einen Vermögenszuwachs. Nicht wenige Erbschaften sind derart belastet, dass das rechnerische Ergebnis aus Vermögen und Verbindlichkeiten nicht nur nicht nur bei 0 liegt, sondern stark im Minus ist. In diesen Fällen spricht man von einer überschuldeten Erbschaft.

Was also tun, wenn man Erbe schon angenommen hat, dass sich als überschuldet herausstellt?

Erben heißt zunächst genau hinschauen, was einem dort ins Haus steht. Hierfür stehen dem Erben zunächst 6 Wochen zur Verfügung. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Erbe vom Erbfall erfahren hat. Jetzt heißt es, sich schnell eine Überblick zu verschaffen. Auf jeden Fall sollte sich ein Erbe beraten lassen. Doch auch, wer zügig alles Erforderliche unternimmt, um den Wert des Erbes zu ermitteln, kann ein Restrisiko nicht völlig ausschließen. Wer z.B. eine Immobilie erbt, sollte sich einen Grundbucheintrag besorgen, um eingetragene Grundschulden zu ermitteln. In vielen Fällen ist das ausreichend, doch gibt es auch Fälle, in denen hohe Verbindlichkeiten bestehen, die nicht sofort ersichtlich sind und gelegentlich erst nach längerer Zeit auftauchen. Private Darlehn tauchen i.d.R. nicht im Grundbuch auf, sind aber trotzdem vom Erben zu tragen. Angenommen heißt zunächst angenommen.

Erbinsolvenz – was ist das?

Stellt man nach der Annahme eines Erbes fest, dass das Erbe überschuldet ist, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine sog. Erbinsolvenz durchzuführen. Hierbei ist nicht der Erbe von der Insolvenz betroffen, sondern ausschließlich die Erbschaft selbst. Wichtig zu wissen: Dieses Verfahren kann nur durchgeführt werden, wenn im Vorfeld alles unternommen wurde, um sich auf diesen Fall zumindest theoretisch vorzubereiten. Dieses Verfahren wird nur von wenigen Juristen begleitet und und erfordert umfangreiche Kenntnisse dieser Spezialmaterie.

Sinnvoll ist es, ein angenommenes Erbe nicht sofort auf den Kopf zu hauen, sondern umsichtig und in aller Vorsicht erst einmal zu schauen, ob noch Verbindlichkeiten auftauchen. Wer das Erbe ausgegeben hat, ist gegenüber Gläubigern nicht leistungsfrei, sondern muss die Verbindlichkeiten trotzdem bezahlen. Aber es gibt Möglichkeiten,  sich vor einer überschuldeten Erbschaft zu schützen.

Allein schon die Art und Weise, wie ein Erbe angenommen wird, entscheidet bei plötzlich eintretender Überschuldung über die Möglichkeit, das Erbe zu einem späteren Zeitpunkt doch noch ablehnen zu können oder aber nicht. Hierzu, und das können wir nicht oft genug sagen, ist eine anwaltliche Beratung unerlässlich. Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, dass zahlreiche Tücken und Kniffe bereithält.  Privatpersonen sind selten in der Lage, sich umfassend zu schützen. Wir können verstehen, dass man als Erbe zunächst versuchen wird, die Kosten so gering wie möglich zu halten, doch die Kosten für die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt stehen in keinem Verhältnis zu dem möglichen Schaden.

Natürlich kann man jetzt sagen, dass man aus wirtschaftlicher Vorsicht in keinem Fall ein Erbe annimmt. Das wäre zwar konsequent, dazu können wir trotzdem nicht raten. Wer erbt, nimmt man das Erbe meist nicht nur für sich allein an, sondern der Zuwachs kommt meist auch der Familie, also dem Ehepartner und nicht zuletzt den eigenen Kindern zugute. Wer vorsichtig agiert, das Erbe prüft und die erforderlichen Schritte unternimmt, um sich abzusichern, sich also auch beraten lässt, tut das Richtige.

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