Erbe regeln

Wie kann ich mein behindertes Kind absichern?

Viele Eltern stehen vor dem Problem, dass die Versorgung behinderter Kinder auch nach dem Tod der Eltern gewährleistet werden muss. Hier kann nicht nur, hier muss unbedingt rechtzeitig vorgesorgt werden. Wie diese Vorsorge erfolgt, kann an dieser Stelle nicht voll umfänglich erörtert werden, da je nach Vermögenssituation der Eltern sehr unterschiedliche Wege denkbar sind und alle Modelle davon abhängen, auf welche Weise das Kind abgesichert werden soll. Jeder Grad der Behinderung, auch, ob es sich um körperliche oder geistige Behinderungen handelt, führen zu anderen Vorsorgemodellen.

Hinweis: Bitte nutzen Sie hierfür unsere meist kostenfreien Beratungsangebote zu Testament und Erbvertrag. Termine zu unseren Beratungsangeboten finden Sie …. hier.

Viele Eltern entschließen sich in letztwilligen Verfügungen, die Versorgung des behinderten Kindes über eine Testamentsvollstreckung zu gewährleisten. Damit kann das Kind Leistungen aus dem Nachlass erhalten. Zudem genießt der Nachlass einen gewissen Schutz vor Pfändung. Ein sozialrechtliches Problem, das sich im Erbfall für das Kind ergeben könnte, sollte ebenfalls ausgeräumt werden: Es sollte geprüft werden, ob das Kind bei einer gewünschten Regelung weiterhin Anspruch auf staatliche Betreuungsleistungen hat oder ob diese Leistungen aufgrund des nunmehr vorhandenen Vermögens entfallen oder gekürzt werden. Nicht jede Erbschaft führt dazu, dass Sozialleistungen vollständig entfallen. In welchem Maße mögliche Einschnitte erfolgen, muss geprüft werden und in die Auswahl der richtigen Vorsorge mit einfließen. Wichtig: Ein Behindertentestament kann alle relevanten Punkte regeln. Doch manchmal fällt die Wahl auf eine andere Form der Absicherung.

Zeit zu Handeln

Als durchaus problematisch kann die Zeit bis zur Regelung angesehen werden, da ein plötzliches Versterben der Eltern eine Absicherung des behinderten Kindes nur in Ausnahmenfällen ermöglicht.

In der Praxis fallen auch größere Erbschaften ohne Regelung schnell dem Sozialregress zum Opfer. An dieser Stelle wollen wir erwähnen, dass in vielen Fällen eine Überforderungssituation des behinderten Kindes eintreten kann, z.B. wenn das Kind nicht für seine wirtschaftlichen Belange einstehen kann, es nicht gelernt hat, mit Geld umzugehen und auch dadurch, auch das wollen wir an dieser Stelle erwähnen, selbst schnell zum Opfer werden kann.

Eltern behinderter Kinder ist meist klar, dass eine Regelung erfolgen muss. Doch nicht selten fehlt es an klaren Vorstellungen, wie detailliert ein Testamentsvollstrecker instruiert werden sollte. Der Umfang der Betreuungsleistungen muss fest vereinbart werden. Erfolgt das nicht, kann jede unklare oder fehlende Anweisung zu Lasten des Erbes gehen und damit dem Kind ein Stück notwendiger Absicherung entziehen.

Wenn Sie Eltern eines behinderten Kindes sind, können wir Ihnen nur raten, sich zügig, jedoch ohne Hast beraten zu lassen und sich das für Sie und Ihr Kind passende Versorgungsmodell erläutern zu lassen. Wichtig ist, dass nicht nur im Falle eines plötzlichen Todes der Eltern eine Erbregelung und damit weder die finanzielle Absicherung bereits vorhanden ist, damit das gewohnte Leben des Kindes mit all den Erfordernissen im Alltag, auch den therapeutische Betreuungsmaßnahmen, im gewohnten Maße weiter gehen kann.

Unsere nächsten Veranstaltungen


Keine Veranstaltungen