Erbe regeln

Thema: Schenkungen

Viele entschließen sich zu Lebzeiten, etwas zu verschenken. Nicht selten handelt es sich um größere Vermögenswerte. Ein Trend ist absehbar. Immer mehr Immobilien werden übertragen. Doch bei einer Schenkung können gleich verschiedene Bereiche betroffen sein. Neben der Erbrecht kann das Familienrecht, das Sozialrecht und fast immer auch das Steuerrecht betroffen sein. Eine Beratung kann daher äußerst sinnvoll sein.

Hinweis: In unserer Stiftung organisieren wir in regelmäßigen Abständen individuelle Beratungsgespräche, aber auch Vortragsveranstaltungen zu diesem sowie angrenzenden Themen, die für die Betroffenen meist kostenlos sind.

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Es ist bei Schenkungen von erheblicher Bedeutung, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Personen zueinander stehen und welche Erbensituation es darüber hinaus gibt. Es müssen steuerliche Freibeträge geprüft werden. Rückforderung in das spätere Erbe sind oftmals nicht im Sinne des Schenkenden, ganz bestimmt aber nicht im Sinne des Beschenkten. Aber trotzdem stellen Rückforderungen einen erheblichen Prozentsatz des in diesem Zusammenhang zu ersehenden Konfliktpotentials dar.

Besonders gründlich sollten Schenkungen von Personen, die zu einander in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen, vorbereitet werden. So sind z.B. aus steuerlicher Sicht gesehen Lebenspartner nicht mit einander verwandt. Das bedeutet, dass die Freibetragsgrenzen für Schenkungen an Dritte gelten. Freibetrag derzeit: 20.000 Euro. Alles darüber hinaus wird mit wahrscheinlich erst einmal 30 % versteuert und verlassen Sie sich darauf, dass das Finanzamt auf der Matte steht und ganz sicher die Hand aufhält.

Allein dieses Beispiel dürfte ausreichen, um zu verdeutlichen, dass ein gangbarer Weg gefunden werden muss. Je nach individueller Situation gibt es sehr unterschiedliche Lösungsansätze. Übertragungen gegen Wohnrechte, Pflege- oder sonstige Leistungen sind nur einige Lösungsansätze, die jedoch juristisch abgesichert werden müssen.