Erbe regeln

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Wenn etwas vollstreckt werden soll, denken viele an unbezahlte Rechnungen oder Besuch vom Finanzbeamten wegen einer offenen Steuerschuld. Im Erbrecht ist der Begriff etwas weniger belastet. Etwas vollstrecken bedeutet nämlich auch, etwas umzusetzen, konkret den letzten Willen eines Verstorbenen durchzusetzen. Hierauf ist sein ganzes Tun ausgerichtet.

Meist wird ein Testamentsvollstrecker damit beauftragt, einen bestimmten Vermögensgegenstand in einer festgelegten Weise zu verwalten, zu verkaufen, den Erlös zu verteilen oder Personen, die nicht selbst in der Lage sind, für die eigenen wirtschaftlichen Geschicke einzustehen, mit dem Notwendigsten zu versorgen. Und jetzt sind wir auch schon mitten drin in dem Bereich, für den Jahr für Jahr Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. In Deutschland werden Jahr für Jahr tausende letztwillige Verfügungen zugunsten behinderter Menschen in die Hände von Testamentsvollstreckern gegeben, die ein Erbe möglichst lange, vor allem aber gemäß den Vorgaben der Vererbenden zu verwalten und auszukehren haben.

Glücklicherweise gibt es diesen Berufszweig, dessen Hauptaugenmerk sich ausschließlich auf die professionelle Verwaltung richten kann, frei von persönlichen oder familiären Bindungen. Hierbei unterliegen Testamentsvollstrecker selbst einer Kontrolle.

3 Beispiele für die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers:

Beispiel 1: Viele Erben können mit Geld umgehen, jedoch nicht alle. Wenn eine Erbschaft plötzlich und in voller Höhe ausgezahlt wird, könnte das einige Erben überfordern und zu Kurzschlusshandlungen verleiten. Da muss das große Auto und so weiter und so fort. Natürlich gibt es Erbschaften, die die Erben ein ganzes Leben absichern können, doch je höher das Erbe, desto größer sind für den einen oder anderen auch die Versuchungen des Lebens. Die meisten Erbschaften reichen jedoch nicht, um den Erben ein ganzes Leben abzusichern, so dass es u.U. fahrlässig wäre, nicht weiter in die Ausbildung zu investieren. Ein Testamentsvollstrecker kann z. B. eingesetzt werden, um das Erbe nach und nach auszuzahlen und so die Erben etwas langsamer an größere Summen zu gewöhnen oder die Summe erst auszahlen, wenn die Ausbildung beendet ist. Der Vererbende legt fest, wie der Testamentsvollstrecker das Vermögen zu verwalten hat.

Beispiel 2: Besonders wichtig wird die Einsetzung und das Tätig werden eines Testamentsvollstreckers beim plötzlichen Tod des Unternehmenslenkers. Ohne Regelung kann, besonders bei mehreren Erben, schnell ein Streit über den weiteren Weg des Unternehmens entstehen, ein teures und meist langwieriges Unterfangen, bei dem das Unternehmen erfahrungsgemäß immer weiter geschwächt wird. Am Ende ist dann nur noch ein trauriger Rest übrig. Dieses Szenario wird durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers vermieden, der die Order erhält, das Unternehmen durch geeignete Kräfte (ggfls. bis zum Verkauf) weiterführen zu lassen, einen Nachfolger innerhalb der Familie zu finden und einzuarbeiten oder eine andere gangbare Lösung umzusetzen und während der gesamten Zeit die gefundene Lösung zu überwachen. Ein umsichtiges Verhalten kann den Erben einen hohen Wert, nicht nur im Verkaufsfalle, sondern auch im Falle einer Umgründung und Zuweisung von Unternehmensanteilen ermöglichen.

Beispiel 3: Wie bereits erwähnt, kann ein Testamentsvollstrecker für die Absicherung behinderter Kinder sorgen, in dem er die Organisation notwendiger Maßnahmen übernimmt und hierfür die vorgesehenen Gelder auszahlt.

Das sind nur 3 Beispiele, die die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll erscheinen lassen. Grundsätzlich bietet sich die Einsetzung an, wenn mit dem Erbe eine bestimmtes Ziel verfolgt werden soll, deren Umsetzung bei mehreren Erben schwierig werden könnte oder grundsätzlich erbrechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind. Nicht in allen Fällen kann ein Testamentsvollstrecker Streit vermeiden. Er kann jedoch Entscheidungen fällen, die der Werterhaltung des Erbes dienen – das dürfte, von einigen Ausnahmen einmal abgesehen, für die meisten Erben von Interesse sein.

 

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