Erbe regeln

Patchworkfamilie absichern

Familien unterliegen dem gesellschaftlichen Wandel wie alles andere auch. Es tauchen neue Begrifflichkeiten auf. Ein Begriff, den wir heute nicht mehr lernen müssen, lautet Patchworkfamilie. Das bedeutet, dass mindestens ein Partner ein Kind in die Beziehung oder in die Ehe mitgebracht hat. Auf jeden 7. Haushalt lässt sich heute der Begriff Patchworkfamilie anwenden. Diese Zahl wird sicher weiter steigen.

Die Besonderheiten von Patchworkfamilien setzen sich in der erbrechtlichen Gestaltung fort. Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich, wie bereits erwähnt, bei den Hauptbeteiligten um ein verheiratetes oder in unverheiratetes Paar handelt. Sind beide miteinander verheiratet, ergibt sich grundsätzlich ein anderer Weg der Absicherung. Hier können die bekannten Wege vom Übertragungsvertrag zu Lebzeiten, Verfügungen im Falle des Todes, das Berliner Testament angewendet werden, um nur einige zu nennen. Welche die passende Absicherung für den länger lebenden Partner ist, muss individuell geprüft werden. Darüber hinaus muss ein Blick auf das Verwandtschaftsverhältnis beteiligter Kinder geworfen werden, da hier, wie anderswo auch, ein mehr oder weniger großer Anteil des Erbes auf die Kinder übergehen soll.

Sie sehen, hier kann es schnell unübersichtlich, aber auch sehr individuell werden. Der in dieser Konstellation wichtigste Aspekt ist, dass, anders als in einer klassischen Familie die Patchworkfamilie aus Personen besteht, die teils miteinander verwandt sind und teils nicht und die aus diesem Grunde aus erbrechtlicher Sicht erst zusammengeführt werden müssen. Das Erbrecht unterscheidet grundsätzlich stark zwischen verwandten und nicht verwandten Personengruppen. Hieraus lassen sich ganz andere Erbfolgen, aber auch jeweils andere Freibeträge ableiten. Nicht nah mit einander verwandte Personen werden mitunter so stark benachteiligt, dass eine Benachteiligung eine bis zum 25-fachen gegenüber direkten Verwandten ergeben kann. Das kann dazu führen, dass in Einzelfällen die gesetzliche Regelung als sehr ungerecht empfunden wird. Um diese individuellen Nachteile auszugleichen, lädt die Stiftung Familie und Tod zu dieser Fragestellung von Zeit zu Zeit spezialisierte Rechtsanwälte ein. Betroffene können sich kostenfrei beraten lassen.