Erbe regeln

Vorerbe und Nacherbe

Es gibt mehrere Gründe, einen Vorerbe einzusetzen. Zum einen wird ein Vorerbe eingesetzt, um Personen durch das Erbe abzusichern, die selbst nur schwer oder überhaupt nicht in der Lage sind, mit dem Erbe umzugehen. Es sind zum einen Personen mit Behinderungen. Oft sind es geistige Behinderungen, die Menschen nicht in die Lage versetzt, das Erbe sinnvoll und in absichernder Weise einzusetzen. Aber auch die bloße Unfähigkeit, aus welchen Gründen auch immer, überzeugt viele Vererbende davon, einen Vorerben einzusetzen und die Vermögenswerte nicht in einer Summe, sondern nach und nach an den Erben fließen zulassen.

Doch auch die Absicherung minderjähriger Kinder ist ein häufiges Motiv. Jährlich gibt es zahlreiche Todesfälle von Eltern, deren Kindern noch minderjährig ist. Im Regelfall ist das kein Problem, solange die Eltern bis zum Tod eines Ehepartners in einer intakten Ehe leben. Doch wir wollen an dieser Stelle auf die ca. 200.000 Scheidungen hinweisen, bei denen oftmals auch minderjährige Kinder betroffen sind. Durch die Scheidung sind eigentlich die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Eheleute geklärt. Stirb jedoch ein Elternteil eines minderjährigen Kindes, wird der andere Elternteil automatisch die Verwaltung des Erbes für das minderjährige Kind übernehmen, da das minderjährige Kind selbst noch nicht in vollem Umfang geschäftsfähig ist. Es handelt sich hier keineswegs um Einzelfälle. Nicht in allen Fällen klappt die Verwaltung des Erbes problemlos und im Sinne der minderjährigen Kinder. Wer vorbeugen will, kann durch den Einsatz eines Vorerben das Erbe für seine minderjährigen Kinder sichern.

Aber auch ältere erkrankte Personen sollten über die Einsetzung eines Vorerben nachdenken. Stirbt ein Ehepartner und hinterlässt seinem Ehepartner sein Erbe, sollte auch da sichergestellt werden, dass der länger lebende Ehegatte noch in der Lage ist, das Vermögen zu verwalten. Hier ergibt sich zwar eine Schnittstelle zum Betreuungsrecht und den Maßnahmen, die im Falle starker Einschränkungen vorzunehmen sind. Jedoch greifen die Maßnahmen zur Vermögenssicherung erst, wenn die zu betreuende Person kaum noch eigene Entscheidungen treffen kann. Die Einsetzung eines Vorerben in einer frühen Phase der Erkrankungen ist für diesen Personenkreis besonders geeignet. Gleichzeitig, und das halten wir für besonders erwähnenswert, nimmt die Einsetzung eines Vorerben der länger lebenden Person den Druck, frühzeitig Vermögenswerte an die Erben übertragen zu müssen, wenn man das nicht will. Der Druck auf eine frühzeitige Übertragung der Vermögenswerte, den einige Erben hier ausüben, kann ganz erheblich sein und wird so verhindert.

Ein ganz besondere Fallgruppe sind Unternehmer, die einen Vorerben bestimmen sollten, der das Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt zusammenhält, bis ein ganz bestimmter Zweck erfüllt ist. Der Zweck kann ganz unterschiedlich sein. So kann z.B. bestimmt werden, dass das Unternehmen als Ganzes verkauft werden soll und der Erlös den Erben zufließen soll. Erfolgt keine Einsetzung eines Vorerben, erhält jeder Erbe einen Teil des Unternehmens und ist damit in Bezug auf die anderen Anteile nicht handlungsfähig. In der Vergangenheit haben Streitigkeiten unter den Erben eine sinnvolle Verwertung verhindert. Der Vererbende kann selbst entscheiden, ob das Unternehmen weitergeführt werden soll oder dem Verkauf zugeführt werden soll. Es kann z.B. auch mit einer Interimsverwaltung fortgeführt werden, bis ein geeigneter Leiter des Unternehmens aus dem Kreise der Familie gefunden wurde. Nicht selten finden sich Formulieren, die die Fortführung des Unternehmens festlegen, bis z.B. eines der Kinder ein Studium abgeschlossen hat, das ihn oder sie befähigt, das Unternehmen zu führen. Oder es kann bestimmen, dass eines der Kinder die Weiterführung des Unternehmens übernimmt, die anderen auszahlt und sich für eine Übergangszeit Hilfe bei den wichtigen betriebswirtschaftlichen oder rechtlichen Entscheidungen bei geeigneten, meist schon namentlich benannten Fachleuten holt. Wie Sie sehen, bietet die Institution eines Vorerbes zahlreiche Möglichkeiten, das Erbe zu erhalten und es nicht in einem riesigen Streit untergehen zu lassen.

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Wichtig: Der Vererbende sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Einsetzung eines Vorerben nicht die Eigentumsrechte grundsätzlich ändert, es aber die Bedingungen zur Nutzung der Erbschaft einschränkt. Es dient jedoch in allen Fällen dem Erhalt des Erbes. Und kommt den Erben zugute. Ein Beispiel: Ein Kind erbt eine Immobilie. Damit steht dem Kind das Recht zu, im Grundbuch eingetragen zu werden. Das Eigentum ist also wirksam an das Kind übergegangen. Durch die Einsetzung eines Vorerben können z.B. bestimmte Bedingungen diktiert werden, die zunächst erfüllt werden müssen. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Kind in vollem Umfang über das neue Eigentum verfügen.

Was Sie tun müssen, um ein Vorerbe einzurichten

Die Einsetzung eines Vorerben kann nicht mündlich gemacht werden, hierzu muss ein Testament oder ein Erbvertrag die entsprechenden Regelungen enthalten. Die Bedingungen sollten klar benannt werden und keine Möglichkeit anderweitiger Interpretationen zulassen, ganz gleich, ob es sich um eine dingliche Voraussetzung oder sonstige Rechte handelt, zu denen z.B. Nutzungsrecht gehören. In jedem Fall sollte klar formuliert werden, wer was zu tun hat. Die Regelungen sollte auch den Fall mit bedenken, dass der Vorerbe verstirbt.

Ablauf

  • Gemeinsame Festlegung der Bedingungen der Vorerbschaft mit dem Vererbenden
  • Errichtung eines Testamtens oder Erbvertrages
  • Übernahme des Vorerbes im Todesfall
  • Überwachung der Einhaltung der Bedingungen
  • Bei behinderten Menschen: Einleitung und Überwachung von Maßnahmen zur Verwendung des Erbes für den Nacherben (z.B. Bezahlung von besonderen, nicht von Krankenkassen übernommen Leistungen für behinderte Nacherben aus dem Erbe, gilt nur, wenn diese Leistungen ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag durch den Vererbenden bestimmt wurden)
  • Übergabe der vollständigen Nutzungsrechte  an die Erben, sobald die durch den Vererbenden  festgelegten Bedingungen erfüllt wurden

Höhe der Kosten

Zu unseren Leistungen gehört die Sicherung und Bewahrung des Erbes für die Erben durch die Einrichtung eines Vorerben. Die hierbei bei uns anfallenden Kosten sind gering und richten sich nach Art und Umfang der gewünschten Leistungen. Sprechen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gern über Leistungen und Preise in diesem Bereich oder verweisen Sie direkt an die entsprechenden Fachleute.