Die richtige Vorsorge

Leistungen und Preise bei der Bestattungsvorsorge

Grundsätzlich kann die Vorsorge in zwei Bereiche unterteilt werden. Zum einen können die vermögensrechtlichen Belange im Sinne der Angehörigen geregelt werden. Zum anderen kann alles Erforderliche für den Fall des eigenen Todes oder den Tod eines Angehörigen geregelt werden. Mit diesem zweiten Fall wollen wir uns jetzt befassen. Hinweis: Bei der Bestattungsvorsorge steht Ihnen eine Vielzahl von Regelungsmöglichkeiten zur Verfügung, von denen wir hier nur die häufigsten nennen können, hoffen aber, Ihnen damit eine kurze Einführung in die Regelungsmöglichkeiten geben zu können. Wenn Sie mehr erfahren wollen, stehen Ihnen in unserem Mitgliederbereich zahlreiche Weitere Informationen zur Verfügung. Sie können aber auch eine unserer Informationsveranstaltungen besuchen, zu denen wir kompetente Fachleute einladen.

Vorsorge für den Todesfall

Vielen Menschen ist es wichtig, nicht nur das Leben auf eine ganz bestimmte Art und Weise zu leben und zu planen, sondern die Planung der Trauerfeierlichkeiten ebenfalls im Voraus zu planen. Damit werden den Angehörigen viele schwere Entscheidungen abgenommen. Zur richtigen Planung gehört zunächst die Auswahl der Bestattung. Häufig fällt es Angehörige schwer, die Frage anzusprechen, auf welche Weise ein Sterbender zu gegebener Zeit bestattet werden soll. Das führt dazu, dass nicht immer die Angehörigen in der Lage sind, hierzu eine klare Aussage zu treffen. Bei der Vorsorge für den Todesfall ist diese Frage eine von vielen, denn der Bestattungsunternehmer muss wissen, was er zu tun hat, wenn es soweit ist. Ist besprochen, auf welche Weise die Bestattung erfolgen soll, wird hierüber mit dem Bestattungsunternehmen ein Vertrag geschlossen. Nicht immer, aber häufig kann der Bestatter nicht nur die Art der Bestattung, sondern auch Details der Begräbnisfeierlichkeiten besprechen.

Finanzierung regeln – Risiken minimieren

Eine wichtige Frage ist die Frage nach der Bezahlung des Begräbnisses. Es empfiehlt sich, die Gebühren nicht direkt dem Bestatter zu überweisen, sondern auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen. Damit werden verschiedene Risiken vermieden. Zum einen bleibt auf diese Weise eine Insolvenz des beauftragten Bestatters ohne finanzielle Folgen für die eigene Beerdigung. Insolvenzen von Bestattungsunternehmen sind jedoch relativ selten, aber es gibt ein viel größeres Risiko, dass zu einem Problem werden kann, wenn man nicht umsichtig plant. Auch Bestatter sterben einmal und nur ein Teil der heute tätigen Unternehmen finden einen Nachfolgen. Die Beruf des Bestatters zählt zu den wichtigsten Berufen überhaupt, doch die Härten dieses Berufes sind nicht für jeden geeignet. Die Wahrheit ist, dass viele Unternehmen mit der Berufsaufgabe wegen Alters oder dem Tod des Gründers enden. Also wer sicher gehen will, sollte die Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten. Bestatter bieten zur Finanzierung auch Versicherungen an. Damit erhalten Interessierte eine einfache Möglichkeit, die Leistungen nach und nach in kleinen Beträgen anzusparen. Doch auch hier muss man über die genannten Ausfallrisiken des Bestatters sprechen und einen Weg vereinbaren, der die Zahlungen an die letztendlich ausführende Firma leistet.

Wichtig: Wer sich entschließt, das Geld für die eigene Bestattung nicht in Form eines Vorsorgevertrages oder einer Versicherung anzusparen, sondern stattdessen einen Betrag auf dem eigenen Konto hierfür anspart, sollte wissen, dass dieser Betrag nicht zusätzlich zum sog. Schonvermögen unantastbar bleibt, sondern im Falle einer sozialen Notlage einzusetzen ist. Anders verhält es sich, wenn die Betroffenen einen Vorsorgevertrag oder eine Versicherung abgeschlossen haben, da bei diesen Verträgen diese angesparten Beträge nicht als Vermögen des Betroffenen einzubringen sind. Grundbedingung hierfür ist jedoch die Angemessenheit der vereinbarten Leistungen, diese muss sich nach den bisherigen Lebensumständen richten.