Vertragliche Vorsorge

Sicherung des Unternehmenswertes bei plötzlichem Todesfall

Haben Sie als Unternehmer schon einmal daran gedacht, was mit Ihrem Unternehmen passiert, wenn Ihnen etwas zustößt? Ein Unternehmer, der die Firma mit seinen eigenen Händen aufgebaut hat und täglich mit Kunden und Lieferanten zu tun hat sollte eigentlich wissen, welchen Wert sein Unternehmen darstellt und auf welche Weise die Absicherung der Familie im Falle des Falles erfolgen kann. Doch nicht selten haben die Unternehmer keine Ahnung über die tatsächlichen Werte. Das hat einen einfachen Grund. Die jährliche Bilanz, mit der ein Unternehmer vertraut ist, spiegelt den Wert eines Unternehmens nicht in vollem Umfang wieder. In der Bilanz werden die ideellen Werte, die ein über Jahre oder Jahrzehnte am Markt eingeführtes Unternehmen durch den hierbei erworbenen Bekanntheitsgrad und die Kundenstruktur hat, nicht erfasst. Auch ohne eingetragene Marken kann ein Unternehmen einen Marktwert haben, der viele Unternehmer überraschen dürfte. Diese mitunter erheblichen Werte führen nicht selten zu erheblichen Streitigkeiten unter den Erben. Wie an anderer Stelle bereits erläutert, führen diese Streitigkeiten nach dem Tod eines Unternehmers zu einer Situation, in der durch unterschiedliche Interessen oder auch unterschiedliche Vorstellungen vom weiteren Vorgehen eine sinnvolle Fortführung, ein vorteilhafter Verkauf oder ähnliches am Ende nicht mehr möglich ist. Die Folge: Starke Einbußen bis hin zum Totalcrash. Im Sinne eines Unternehmers dürfte das kaum sein. Sinnvoller ist es, sich eine Strategie für den Ernstfall zu überlegen und einen Testamentsvollstrecker mit der Umsetzung zu betrauen. Hierbei können unterschiedliche Lösungen festgelegt werden. Denkbar ist vieles: So kann die Verwaltung des Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker bis zu einem Verkauf am Markt, die Umgründung in eine andere Rechtsform oder die Fortführung des Unternehmens durch eine bestimmte Person innerhalb oder außerhalb des Erbenkreises erfolgen. Wichtig: Der Testamentsvollstrecker wird als Kontrollorgan eingebunden. Seine Tätigkeit endet, wenn der testamentarisch festgelegte Zweck erfüllt ist.

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Aus unserer Praxis können wir sagen, dass es zu diesem Vorgehen keine Alternative gibt. Unterlässt es ein Unternehmer, sind die Erben meist total überfordert. Wenn ein Erbe trotzdem versucht, dass Unternehmen fortzuführen, ist zunächst das Einverständnis anderer Miterben notwendig. Liegt das vor, muss sich der neue Unternehmer unter Hochdruck mit den Besonderheiten des Unternehmens, der Kunden, der Zulieferer und der Mitarbeiter befassen, diese verstehen und der Aufgabe gewachsen sein. Das kann klappen, aber die Vielzahl der Problemfelder kann schnell zu einer Überforderungssituation führen. Noch schlimmer ist Streit unter den Erben, da jeder Tag, an dem ein Unternehmen nicht richtig arbeiten kann, zu einem Wertverlust führt. In dieser Übergangssituation, die mitunter auch Kunden mitbekommen, ist die Sensibilität aller besonders hoch. Nicht umsonst gibt es in dieser Zeit eine der größten Änderungen in fast allen Bereichen. Ein Unternehmen braucht vor allem eines: Kontinuität und Berechenbarkeit. Besonders problematisch ist diese Situation in Unternehmen, die einen starken Bezug auf den Gründer oder den Inhaber haben. Stellen Sie sich nur einmal vor, Ihr Zahnarztpraxis oder Ihre Rechtsanwaltskanzlei hat plötzlich eine andere Leitung. Würden sie bleiben oder nach Alternativen schauen? Die gleiche Frage stellen sich viele andere Kunden. Darum sagen wir es noch einmal: Es gibt keine Alternative zu einer rechtzeitigen und vorausschauenden Weichenstellung.

Übrigens führen wir regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Absicherung durch, zu denen wir Fachleute aus allen wichtigen Bereichen einladen. Einige dieser Informationsveranstaltungen widmen sich dem Bereich „Risiko Todesfall eines Unternehmers“. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie …. hier.