Vertragliche Vorsorge

Testamentsvollstrecker ja oder nein

Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers, Chancen, Risiken, Kosten

Etwas vollstrecken klingt zunächst sehr bedrohlich, doch die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers ist ausschließlich auf die Durchsetzung der im Testament festgelegten Ziele ausgerichtet. Nur diesem Zweck ist er verpflichtet.

Wer etwas vererben will, kann festlegen, wie das Erbe verwendet wird. Ein Beispiel: Ein behindertes Kind, das den Alltag zwar meistern kann, jedoch mit der Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten überfordert wäre und das geerbte Vermögen schnell für die zahlreichen Verlockungen der modernen Angebotsgesellschaft ausgeben würde, kann durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers über eine lange Zeit abgesichert werden. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Organisation der anstehenden und im testamentarischen Auftrag klar benannten Aufgaben und bezahlt diese aus dem Erbe. Hierzu gehören Miet- und andere Zahlungen, Betreuungs- und Pflegekosten, sofern diese nicht von den Kassen übernommen werden. Aber es fallen auch Ausgaben für Kleidung, Freizeit oder ähnliches an, die vom Testamentsvollstrecker angewiesen werden. Es wird vereinbart, dass der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die meist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, aber auch darüber liegen kann. Wie Sie bereits an diesem Beispiel sehen, ist der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sinnvoll, da die Einsetzung der Erhaltung des Erbes und der Absicherung der Erben dient.

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Es gibt andere Beispiele, die einen Testamentsvollstrecker erfordern. Besonders größere Vermögenswerte, abgesehen von Barvermögen oder Wertpapieren, können schnell durch erbrechtlichen Streitigkeiten gefährdet werden. Hierzu zählen Unternehmen, die im Todesfall des Unternehmers zunächst ohne Führung dastehen und dann durch die Vielzahl gegensätzlicher Interessen der Erben im Fortbestand gefährdet sein können oder zumindest stark im Wert fallen können.

Für jeden erfolgreichen Unternehmenslenker empfiehlt es sich, frühzeitig über geeignete Maßnahmen zum Erhalt des Unternehmens nachzudenken, und sofern, geeignet, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der im Falle des Falles über das Unternehmen bestimmt und die erforderlichen Maßnahmen für den Erhalt, die Umgründung oder einen Verkauf am freien Markt koordiniert, je nachdem, welchen Weg der Gründer für sein Unternehmen wünscht. Auch wenn das nicht allen Erben gefällt, im Sinne der Erhaltung des Erbes ist es allemal. Meist akzeptieren die Erben nach einer kurzen Denkpause den Testamentsvollstrecker und erkennen an, dass seine Tätigkeit in vielen Fällen den Familienfrieden erhält. Hierbei hat der Testamentsvollstrecker eine nicht zu unterschätzende Wirkung.

Kosten des Testamentsvollstreckers

Die Berechnung der Kosten eines Testamentsvollstreckers erfolgen meist auf der Grundlage gesetzlicher Gebührentabellen. Meist wird diese Regelung angesetzt, wenn die Beteiligten keine andere Regelung wünschen. Als Faustregel kann man, je nach Vereinbarung und Umfang des Erbes, von ca. 3 % des Erbes für den Testamentsvollstrecker ausgehen. Das mag vielen viel erscheinen, aber verglichen mit der Verantwortung für die richtige Verwendung eines Erbes ist dieser Betrag meist angemessen (zum Vergleich: Anwaltliche Leistungen werden üblicherweise in einer Höhe zwischen 5 und 10 % des Gesamtwertes in Rechnung gestellt).

Bestimmung eines Testamentsvollstreckers aus der eigenen Familie

Es muss nicht immer ein Fachmann mit der Durchsetzung von Geist und Buchstaben der testamentarischen Regelungen betraut werden. In vielen Fällen kann auch ein Familienmitglied diese Funktion übernehmen. Doch was viele nicht beachten: Die Testamentsvollstreckung, also die Durchsetzung des letzten Willen eines Verstorbenen ist nicht immer leicht und häufig entsteht ein großer Druck auf das Familienmitglied. Erben fällt es nicht immer leicht, die Regelung aus dem Testament nachvollziehen zu können. Nicht selten kommt es zu gerichtlichen Verfahren, sei es aus falscher Interpretation des Testaments oder der Tätigkeit des Vollstreckers durch der Erben oder fehlender Transparenz des mit der Vollstreckung betrauten Familienmitglieds.

Unbedingt beachten: Die Umsetzung des testamentarischen Willens durch Einsetzung einen nicht professionellen Testamentsvollstreckers kann sehr schnell dazu führen, dass die Rechtsfolgen für den ungeübten Laien gar nicht absehbar sind und in der Vergangenheit zu zahlreichen Haftungsfällen geführt haben, ein Umstand, den der Vererbende, aber auch der unbedarfte Vollstrecker ganz bestimmt nicht gewollt hat.

Oftmals unbeachtet bleibt der Umstand, dass für einen Testamentsvollstrecker aus der eigenen Familie ein Ersatz bestimmt werden sollte. Einem professionellen Testamentsvollstrecker passieren diese und andere Fehler nicht und ist zudem vom familiärem Druck befreit und kann daher seine Arbeit ohne Ablenkungen im Sinne des Testaments machen, alles Gründe, warum man zumindest darüber nachdenken sollte, diesen Weg zu gehen. Auch wenn ein professioneller Vollstrecker Gebühren in Rechnung stellt, so ist dieser Weg für die meisten Angehörigen leichter nachzuvollziehen und führt daher nur selten zu Streit.

Welche Risiken bestehen

Ein Testamentsvollstrecker muss den Wortlaut des Testaments umsetzen und ist ausschließlich dem Erbe verpflichtet. Hieraus kann ein gelegentlich etwas pedantisch daherkommender Eindruck entstehen, dass der Vollstrecker die Sache zu genau nimmt, aber das ist nun einmal sein Job. Testamentsvollstrecker machen sich haftbar, wenn das Erbe nicht exakt für das verwendet wurde, was im Testament steht.