Die Begräbnisfeierlichkeiten

Aufgaben des Bestatters

Das Leistungsangebot des Bestatters richtet sich sowohl an die Angehörigen als auch an den Verstorbenen. Zunächst muss ein Arzt den Tod eines Menschen feststellen. Ist die Todesursache eindeutig, erfolgt der Transport zu den Räumen des Bestatters, wo die Herrichtung für die Bestattung erfolgt. Bei weniger eindeutigen Todesfällen muss eine pathologische Untersuchung erfolgen, bei die genaueren Umstände des Todes festgestellt werden können. Nach Feststellung erfolgt auch hier der Transport zum Bestatter. Bei größeren Entfernungen zwischen Ort des Todes und dem gewünschten Bestattungsort übernimmt der Bestatter die Organisation der Überführung.

Die Herrichtung für die Trauerfeierlichkeiten richten sich danach, ob die Angehörigen eine offene Aufbahrung wünschen. Diese Art des Abschiednehmens ist in Deutschland möglich, wird jedoch nicht häufig gewünscht. Entschließen sich die Angehörigen jedoch hierfür, fällt neben der obligatorischen Waschung und Einkleidung des Leichnams auch kosmetische Herrichtung durch schminken, frisieren oder balsamieren an. Wurden diese Arbeiten erledigt, muss der Bestatter den gewünschten Sarg auskleiden und den Verstorbenen umbetten. Bestattungsinstitute haben einen gesonderten Abschiedsraum, in dem Angehörige vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Das das für die Angehörigen oftmals an die Grenze des Erträglichen geht, ist der Bestatter in der Nähe und hilft, wenn die Angehörigen es wünschen. Der Bestatter ist also nicht nur der Dienstleister, der sich um die praktischen Belange kümmern, sondern immer auch seelischer Beistand. Seine Erfahrung und Einfühlungsvermögen ist für die Angehörigen von entscheidender Bedeutung und wird meist als sehr tröstlich empfunden.

Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam gewaschen und angekleidet. Vielen Angehörigen ist es wichtig, dass der Verstorbene hierbei bestimmte Kleidungsstücke trägt, z.B. die Lieblingshausschuhe oder ein bestimmtes Hemd. Sprechen Sie mit Ihrem Bestatter über diese besonderen Wünsche. Ist alles für die Einäscherung vorbereitet, erfolgt der Transport des Leichnams zum Krematorium in einem Sarg. In diesem Sarg erfolgt die Einäscherung. Im Anschluss wird die Asche des Verstorbenen in die Urne, die die Angehörigen im Vorfeld ausgesucht haben, eingefüllt und zum Ort der Trauerzeremonie überführt.

Der Bestatter führt nicht alle anfallenden Arbeiten allein aus. Je nach individuellem Wunsch kann er aber für die Organisation und Umsetzung verschiedenster Arbeiten sorgen. Die Ausgestaltung des Raumes, die musikalische Umrahmung oder die Organisation der Trauerrede sind nur einige dieser Aufgaben.

Zu den organisatorischen Aufgaben des Bestatters gehören neben der Organisation des Begräbnisses auch die mit dem Begräbnis selbst verbunden Tätigkeiten, wie z.B. dem Aushub sowie der anschließenden Schließung des Grabes oder der Bereitstellung von Sargträgern.
Zu all den hier genannten Tätigkeiten des Bestatters kommen jedoch diejenigen Tätigkeiten hinzu, die nicht offensichtlich mit den praktischen Tätigkeiten im Zuge eines Begräbnisses verbunden sind, für die die Angehörigen jedoch meist sehr dankbar sind. Besonders wenn zu Lebzeiten die Bestattungsvorsorge bereits mit dem Bestatter vereinbart wurde, kann der Bestatter stärker auf die Wünsche eingehen und ist nur ergänzend auf die Informationen von Angehörigen angewiesen. Wenn klar ist, welche Leistungen der Bestatter zusätzlich übernehmen soll, kann er z.B. Behörden, Angehörige, Versicherungen oder Ärzte informieren, Blumen oder Gebinde oder auch bestimmte Steinmetzarbeiten wunschgemäß bestellen oder Todesanzeigen annoncieren. Der Bestatter berät auch über die gewünschte Grabstätte.

Wir können an dieser Stelle nur die Leistungen des Bestatters auszugsweise darstellen, laden Sie aber ein, einen unserer zahlreichen Vortragsabende zu besuchen, an denen sich Bestatter vorstellen. Sie werden viel Interessantes und Neues erfahren. Die nächsten Termine erfahren Sie in unserem Bereich Aktuelles ….  hier.