Die Grabgestaltung und Pflege ist meist in den Satzungen der Friedhöfe geregelt. Eine der üblichen Regelung ist, dass die Erstbepflanzung innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen hat. Zu den Regelung gehört auch, wie die jeweilige Friedhofsverwaltung verfährt, wenn diese Frist, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden kann. Der Nutzungsberechtigte ist also in der Pflicht, das übliche zu veranlassen oder selbst vorzunehmen. Es gibt einige Friedhöfe, die eine freie Gestaltung ermöglichen und Grabmale gelegentlich auch mal etwas schriller erlauben, doch das ist eher die Ausnahme. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, bevor teure Grabanlage bestellt werden, einen Blick in die Satzung zu werfen oder einen persönlichen Beratungstermin bei der Friedhofsverwaltung wahrzunehmen.
Die Pflichten hören nach der Erstbepflanzung jedoch nicht auf. Die Pflege ist während der gesamten Nutzungsdauer angemessen zu leisten. So sind z.b. verwelkte Blumen zu entfernen
Der Nutzungsberechtigte kann selbst pflegen, anderere Personen oder auch Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragen. Hierbei ist der Nutzungsberechtigte völlig frei. Einschränkungen, dass die Grabpflege ausschließlich durch eigenes Personal als Friedhofsgärtner geleistet werden darf, sind nicht zulässig.
Wer die Grabpflege dauerhaft regeln will, kann mit der Friedhofsverwaltung einen Dauergrabpflegevertrag abschließen. Je nach Umfang der zu leistenden Arbeiten fallen Kosten an, die zwischen 2.500 und 25.000 Euro liegen. Diese Kosten sind meist zu Beginn des Vertrages zu zahlen.
Unsere Empfehlung lautet: Schließen Sie mit einer Firma einen Vertrag, der jährlich gekündigt werden kann und bei dem die Zahlungen nicht für die gesamte Laufzeit im Voraus, sondern ebenfalls jährlich fällig werden. Das schützt Sie vor einer eventuellen Insolvenz der beauftragten Firma, bei der Ihr Geld verloren wäre. Alternativ können Sie, um das nicht jedesmal selbst machen zu müssen, einen Treuhänder mit der Kontrolle und der jährlichen Erneuerung des Vertrages beauftragen. Die Zahlung der Gesamtsumme für Leistungen ist ebenfalls zu Beginn der Laufzeit fällig, jedoch ist das Geld damit sicher aufgehoben.
Wer die Pflege nicht selbst leisten kann und hierfür auch keine Firma beauftragt, muss damit rechnen, dass die Friedhofsverwaltung enen Vermerk am Grab anbringen lässt. Meist erfolgt zusätzlich eine schriftliche Aufforderung an den Nutzungsberechtigten, die Grabpflege zu veranlassen. Diese Aufforderung sollte man ernst nehmen, Friedhöfe dienen allen Trauernden und so ist die Friedhofsverwaltung bemüht, den Friedhof in seiner Gesamtheit in einen dem Zweck angemessenen Zustand zu versetzen. Nach einiger Zeit wird die Friedhofsverwaltung die Pflege selbst übernehmen und dem säumigen Nutzer die Rechnung für die Pflege zusenden.
Kosten für die Erstbepflanzung
Wer eine Grabstelle erstmalig bepflanzt, muss hierfür einen Betrag zwischen 150 und 750 Euro einplanen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im § 1968 BGB, dass diese Kosten zu den Bestattungskosten, die vom Erbe zu tragen sind, gehören. Folgekosten, z.B. die Erneuerung der Bepflanzung können nicht mehr als Bestattungskosten angesehen werden und sind daher selbst zu tragen.
Eigentum am Grabschmuck
Werden Bäume gepflanzt, so werden diese Bestandteil des Grundstückes und gehen damit in das Eigentum des Friedhofs über. Alle vorübergehend genutzen Grabbepflanzungen sind Eigentum des Nutzungsberechtigten.
Für viele von uns ist es mit einigem zeitlichen Aufwand oder mit körperlichen Anstrengungen verbunden, das Grab eines Verstorbenen zu pflegen. Wer die Zeit, Kraft und Kreativität hat, sollte unbedingt die Grabpflege selbst übernehmen. Wer das nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, spezialisierte Gartenbaufirmen mit dieser Aufgabe zu betrauen. Wir empfehlen hier, sich beraten zu lassen und eine Übersicht über die Leistungen des Unternehmens zu verschaffen. Hierbei können Sie in Ruhe auswählen, ob Sie eine aufwendige oder eher eine schlichte Dekoration bevorzugen.
Wenn Sie sich über Leistungen und Preise kompetenter Gartenbaufirmen in Ihrer Nähe informieren wollen, stellen wir Ihnen gerne eine Liste mit Adressen zusammen.