Umgang mit dem Tod

Was macht ein Sterbebegleiter?

Einen sterbenden Menschen in seinen letzten Tagen oder Wochen zu begleiten, stellt außerordentliche Anforderungen an die Sterbebegleiter. Meist sind es Menschen, die keine Angehörigen haben, die diese Aufgabe übernehmen können. Nicht selten jedoch wenden sich die Angehörigen selbst an die Sterbebegleiter und ersuchen um Hilfe und Beistand. Weitgehend unbekannt ist die Tatsache, dass sich Sterbebegleiter nicht nur um die sterbenden Menschen kümmern, sondern auch für die Familienangehörigen da sind. Das ist kein Widerspruch, denn viele Angehörige sind vor Trauer und Schmerz nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Ein Begleiter an der Seite zu haben, ist für alle tröstlich.

Sterbebegleiter wird man nicht in einem klassischen Ausbildungsberuf oder in einem Studium. Es ist und bleibt vor allem eine Berufung. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die eigene seelische Stabilität, denn nur ein Mensch, der fest im Leben steht, wird mit den Belastungen dieser Tätigkeit fertig, die die Sterbebegleiter selbst immer wieder an den Rand dessen bringt, was man aushalten kann. Doch der Tod gehört zum Leben dazu, und daher ist es umso wichtiger, dass ein Sterbender nicht allein gelassen wird. Ärzte, Krankenschwestern oder Pflegepersonal, besonders in Krankenhäuser, sind meist mit einer Vielzahl von Patienten betraut und sind schon aus Zeitgründen nicht in der Lage, sich umfassend um einen Sterbenden zu kümmern. Anders sieht es in Palliativstationen oder in Hospizen aus, hier sind alle aufopfernd mit der Betreuung Sterbender beschäftigt, doch sind auch hier Sterbebegleiter eine willkommene Hilfe.

Sollten Sie Informationen zu diesem Thema benötigen, können wir Ihnen diese gerne zu Verfügung stellen.

In Deutschland verboten: Sterbehelfer

Wir sehen es an dieser Stelle als unsere Pflicht an, eine Klarstellung vorzunehmen. Beim Sterbebegleiter handelt es sich um eine Tätigkeit, die den Sterbenden begleitet, Hilfe leistet und Trost spendet. Es handelt sich NICHT um eine Tätigkeit, die einem Menschen hilft, der aus dem Leben scheiden will. Eine derartige Tätigkeit ist nur in wenigen Ländern, z.B. in der Schweiz, erlaubt und dort zum Schutz der Menschen streng gesetzlich geregelt. Die Tätigkeit eines Sterbehelfers, der beim Suizid eines Menschen anwesend ist und ggfs. Medikamente vorbereitet ist von der in Deutschland praktizierten Sterbebegleitung vollkommen verschieden.