Nach der Bestattung
Üblicherweise erhalten Angehörige zahlreiche Beileidsbekundungen, auch von weniger bekannten Menschen. Jetzt ist es an der Zeit, sich hierfür zu bedanken. Meist sind kurze Brief oder Karten geeignet, um dem Dank Ausdruck zu verleihen. Wer etwas mehr Geld zur Verfügung hat, kann ein Inserat in der lokalen Tageszeitung aufgeben. Auch in kleineren Orten ist das Inserat nach wie vor relativ häufig. In größeren Orten hingegen wird meist davon abgesehen, da die Anzeigen Preise sehr hoch sind.
Wenn es noch nicht geschehen ist, sollte man auch daran denken, die Krankenkasse, die Rentenkasse oder die Versicherungsgesellschaften zu informieren, bei der der Verstorbene versichert war. Nicht selten stellt sich dabei heraus, dass der Verstorbene hier noch ein Guthaben hat. Meist sind es im Voraus entrichtete Jahresbeiträge, die jetzt erstattet werden können. Auch Versicherungsleistungen stellen einen erheblichen Anteil an den Forderungen dar, die die Erben gegen Versicherer haben. Wichtig: Ein Blick auf die abgeschlossenen Leistungen, oder besser noch, eine Prüfung des Vertragsinhaltes sichert die Erben ab und verhindert unnötigen Ärger.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten die Hinterbliebenen alle laufenden Verträge prüfen. Werden diese Verträge nicht gekündigt, laufen Mietzahlungen und die dazu gehörenden verbrauchsunabhängigen Nebenkosten, Mitgliedschaften in Sportvereinen oder beim ADAC, um stellvertretend einige Beispiele zu nennen, einfach weiter. Was viele nicht wissen: Verbindlichkeiten richten sich gegen das Erbe und können geltend gemacht werden. Daher sollte auch der Zahlungsverkehr überprüft werden und nur noch die absolut notwendigen Zahlungen geleistet werden.
Viele Menschen veranlassen die Grabpflege oder die Bestellung des Grabmales bereits vor der Beisetzung. Für alle, die sich mit der Entscheidung etwas Zeit gelassen haben, ist es jetzt an der Zeit, die gewünschten Leistungen zu beauftragen. Ein Vergleich lohnt sich allemal. Auch hier weichen Leistungen und Preise stark voneinander ab.