Umgang mit dem Tod

Todesfeierlichkeiten gehören üblicherweise zu den Ausnahmen in unserem Alltag, sodass viele Menschen nicht recht wissen, wie sie sich gegenüber den Angehörigen verhalten sollen. Doch keine Sorge, der Anlass ist für die Angehörigen ebenfalls eine Ausnahmesituation, in denen sie meist bereit sind, das eine oder andere Malheur zu verzeihen. Wer einige Grundregeln beachtet, liegt meist richtig.

Was Sie beachten sollten:

Blumen, Kränze und Gebinde gehören meist unmittelbar zur schmückenden Umrahmung der Trauerfeierlichkeiten. Eher unüblich ist es, den Angehörigen beim Kondolenzbesuch Blumen zu mitzubringen. Auch Geschenke sind in unserem Breiten eher unüblich. Je nachdem, wie eng Ihre Beziehung zum Verstorbenen und zu den Angehörigen war oder ist, könnten Sie Hilfe bei der Regelung der Dinge im Alltag anbieten. Meist haben die unmittelbaren Angehörigen momentan keinen Nerven oder keine Zeit für einfache zeitraubende Erledigungen. Hier können Sie das eine oder andere übernehmen und damit die Angehörigen entlasten. Doch denken Sie daran, Ihre Hilfe anzubieten und nicht aufzudrängen. Wird Ihre Hilfe abgelehnt, kann es dafür tausend gute Gründe geben. Seien Sie nicht gekränkt, wenn Ihre Hilfe nicht angenommen wird. Diese Zeit ist über alle schwer. Als Außenstehender sollten Sie derartige Hilfsangebote nur machen, wenn Sie bereits sicher sind, dass Ihre Hilfe angenommen wird.

Trauerkarten zu versenden ist eine verbreitete Tradition. Es muss es nicht immer die teuerste Karte sein, viel bedeutender ist neben der Papierqualität und dem Motiv besonders der persönliche Text. Auch hier gilt: Weniger ist mehr. Bekunden Sie Ihre Anteilnahme durch einen kurzen Text. In einigen Regionen Deutschlands ist nach wie vor üblich, der Trauerkarte einen kleinen Geldbetrag beizulegen. Hierbei handelt es sich nicht um große Beträge, sondern eher Beträge zwischen 10 und 100 Euro, die dazu dienen sollen, die Angehörigen ein klein wenig finanziell zu entlasten. Größere Beträge auf diese Weise zu übergeben, ist absolut unüblich.

Gelegentlich werden in regionalen oder überregionalen Tageszeitungen Traueranzeigen veröffentlicht. Aus der Größe der Anzeige kann nicht auf die Bedeutung eines Verstorbenen geschlossen werden. Zunehmend wird auf Traueranzeigen gänzlich verzichtet, das Geld stattdessen für einen guten Zweck gespendet oder in sonstiger Weise verwendet. Soll eines Kollegen gedacht werden, so empfiehlt es sich, sich vorher mit der Familie abzustimmen oder diese wenigstens in Kenntnis zu setzen, dass die Veröffentlichung einer Traueranzeige geplant ist. Auf keinen Fall sollten persönliche Befindlichkeiten Eingang in eine Traueranzeige finden. Auch übertriebene Lobesreden werden meist unterlassen, da diese dem Anlass nicht gerecht werden. Augenmaß bei der Textformulierung und eine angemessene Darstellung in Form und Größe sollten den Vorrang haben.

Was nicht geht:

Keine Eigenmächtigkeiten: Mit Rücksicht auf andere Trauernde sollte man keine Eigenmächtigkeiten unternehmen. Auch wenn diese noch so gut gemeint sind, ist ein Abstimmen mit dem Rest der Familie dringend geraten.

Unangemessenes Verhalten: Wir wollen es mal ein wenig überspitzen. Auch wenn der Verstorbene Mitglied oder sogar Präsident des lokalen Karnevalvereins oder einer anderen ausgefallenden Freizeitvereinigung war, und er hier großes geleistet haben mag, der Anlass des Zusammenkommens ist doch ein trauriger. Es ist nicht witzig und dürfte andere Trauernde verletzen, wenn der Karnevalsverein geschlossen in bunter Robe erscheint.

Angemessenheit ist ohnehin ein wichtiger Begriff in dieser schweren Zeit. Übertriebene Trauerbekundungen werden als störend empfunden und sollten daher unterlassen werden. Gelingt es nicht, sich mit seiner Trauer auf ein übliches Maß zu beschränken, wäre ein vorübergehendes Zurückziehen eher sinnvoll. Auf keinen Fall sollte ein Wettbewerb unter der Trauernden ausbrechen. Ein Rennen um den größten Kranz, dem buntestem Strauß Blumen oder irgendetwas anderem in diesem Zusammenhang sind absolut unangemessen und können noch lange Zeit nach der Trauerfeier das Andenken hieran trüben.

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