Wenn ein Mensch gestorben ist

Innerhalb der ersten Tage

Wurde durch den Verstorbenen kein Bestatter ausgewählt, ist es Sache der Angehörigen, die richtige Wahl zu treffen. Die Leistungen, aber auch die Preise der Bestatter weichen stark voneinander ab. Mit dem Bestatter werden alle wichtigen Details der Vorbereitung und des Ablaufes der Bestattung besprochen. Die Angehörigen müssen in den Stunden nach dem Tod eine Sterbeurkunde beantragen. Ansprechpartner ist das jeweilige Standesamt, bei dem man den vom Arzt ausgestellten Totenschein vorlegen muss. Darüber hinaus erfolgt die Ausfertigung eines Erbscheins beim Nachlassgericht, der die Angehörigen zum Erbantritt berechtigt. Auch die jeweilige Kranken- oder Rentenkasse oder die Versicherung des Verstorbenen sollte informiert werden. Häufig übernehmen Versicherungen die Kosten, viele besonders ältere Menschen haben derartige Verträge abgeschlossen oder die Bestattungsvorsorge ist Vertragsbestandteil in den sonstigen Versicherungsverträgen.